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14 K 1702/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-01, 14 K 1702/22
14 K 1702/22Verwaltungsgericht01.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-01
Aktenzeichen: 14 K 1702/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0701.14K1702.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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