Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-30, 18 L 1084/22

18 L 1084/22Verwaltungsgericht30.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 L 1084/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-30

Aktenzeichen: 18 L 1084/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0630.18L1084.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 18 K 3600/22 erhobenen Klage gegen Ziffern 1. bis 3. der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 8. Juni 2022 bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Var. 2 VwGO im Wege einer Zwischenentscheidung vorläufig anzuordnen, wird abgelehnt.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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