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7 K 6941/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-28, 7 K 6941/18
7 K 6941/18Verwaltungsgericht28.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 7 K 6941/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0628.7K6941.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 24.09.2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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