Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-24, 22 L 825/22.A

22 L 825/22.AVerwaltungsgericht24.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 825/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-24

Aktenzeichen: 22 L 825/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0624.22L825.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Antragstellerin wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwalt K. E. aus C. beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 2955/22.A gegen Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. April 2022 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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