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22 K 7177/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-15, 22 K 7177/19
22 K 7177/19Verwaltungsgericht15.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-15
Aktenzeichen: 22 K 7177/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0615.22K7177.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 06.11.2019 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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