Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-14, 14 L 1410/21

14 L 1410/21Verwaltungsgericht14.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 1410/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 14 L 1410/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0614.14L1410.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

  1. Soweit dem Antragsteller in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 12.7.2021 aufgegeben wird, das zur Einsaat erforderliche S.-Saatgut von der biologischen Station Bonn/Rhein-Erft zu beziehen, und soweit ihm in Ziffer 2 ein Zwangsgeld angedroht wird, wird die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4122/21 wiederhergestellt bzw. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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