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15 L 268/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-10, 15 L 268/22
15 L 268/22Verwaltungsgericht10.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-10
Aktenzeichen: 15 L 268/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0610.15L268.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG § 22 Abs. 1 BBG
Die Kosten des Verfahren mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsgegnerin zu drei Fünfteln und der Antragsteller zu zwei Fünfteln. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen tragen diese jeweils selbst.
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