Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-09, 20 K 2950/19

20 K 2950/19Verwaltungsgericht09.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 2950/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-09

Aktenzeichen: 20 K 2950/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0609.20K2950.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 30.04.2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

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