Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-02, 14 L 942/22

14 L 942/22Verwaltungsgericht02.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 942/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-02

Aktenzeichen: 14 L 942/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0602.14L942.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30.5.2022 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

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