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24 L 95/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-25, 24 L 95/22
24 L 95/22Verwaltungsgericht25.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 24 L 95/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0525.24L95.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Zwangsvollstreckung gegen die Antragstellerin aus den Vergnügungssteuerbescheiden vom 5. und 12. Dezember 2011 vorläufig einzustellen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.029,87 Euro festgesetzt.
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