Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-05, 8 K 2582/22

8 K 2582/22Verwaltungsgericht05.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 2582/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-05

Aktenzeichen: 8 K 2582/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0505.8K2582.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 19. Dezember 2018 (Az.: 00/000/0000/0000) wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der jeweiligen Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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