Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-03, 12 L 400/22

12 L 400/22Verwaltungsgericht03.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 400/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 12 L 400/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0503.12L400.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur Bescheidung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Antragsgegnerin eine Bescheinigung über seine Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG auszustellen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.

  1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

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