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18 K 976/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-29, 18 K 976/20
18 K 976/20Verwaltungsgericht29.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 18 K 976/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0429.18K976.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 7. Januar 2021 verpflichtet, den klägerischen Antrag, mittels verkehrsrechtlicher Anordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt der D. straße zwischen L.---straße und N.---------straße auf Tempo 30 km/h zu reduzieren, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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