Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-29, 18 K 976/20

18 K 976/20Verwaltungsgericht29.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 976/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 18 K 976/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0429.18K976.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 7. Januar 2021 verpflichtet, den klägerischen Antrag, mittels verkehrsrechtlicher Anordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt der D. straße zwischen L.---straße und N.---------straße auf Tempo 30 km/h zu reduzieren, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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