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23 K 3532/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-26, 23 K 3532/19
23 K 3532/19Verwaltungsgericht26.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 23 K 3532/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0426.23K3532.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 22. März 2022 wird abgelehnt.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, trägt der Antragsteller. Kosten werden nicht erstattet.
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