Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-13, 3 L 2170/21

3 L 2170/21Verwaltungsgericht13.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 3 L 2170/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-13

Aktenzeichen: 3 L 2170/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0413.3L2170.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000 EUR festgesetzt.

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