Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-07, 8 K 3758/19

8 K 3758/19Verwaltungsgericht07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3758/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-07

Aktenzeichen: 8 K 3758/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0407.8K3758.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids ihrer Oberbürgermeisterin vom 15. Mai 2019 verpflichtet, dem Kläger den von ihm am 13. September 2018 beantragten Bauvorbescheid für das Vorhaben E. Straße 000-000 zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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