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7 K 4955/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-25, 7 K 4955/20
7 K 4955/20Verwaltungsgericht25.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-25
Aktenzeichen: 7 K 4955/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0325.7K4955.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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