Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-25, 18 K 382/20

18 K 382/20Verwaltungsgericht25.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 382/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-25

Aktenzeichen: 18 K 382/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0325.18K382.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

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