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15 K 2890/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-25, 15 K 2890/21
15 K 2890/21Verwaltungsgericht25.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-25
Aktenzeichen: 15 K 2890/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0325.15K2890.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 25. November 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom28. April 2021 verpflichtet, das Unfallereignis vom 16. August 2018 als Dienstunfall anzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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