Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-22, 14 K 8425/17.A

14 K 8425/17.AVerwaltungsgericht22.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 8425/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-22

Aktenzeichen: 14 K 8425/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0322.14K8425.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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