Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-18, 18 K 8277/18

18 K 8277/18Verwaltungsgericht18.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 8277/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-18

Aktenzeichen: 18 K 8277/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0318.18K8277.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, die Beschwerde des Klägers vom 8. August 2018 hinsichtlich der Ziffern 6.1.1. und 6.1.2. der Leistungsbedingungen der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 7/8, die Beklagte und die Beigeladene jeweils zu 1/16. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Beigeladenen trägt der Kläger zu 7/8. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen darf der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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