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18 K 255/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-18, 18 K 255/20
18 K 255/20Verwaltungsgericht18.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 18 K 255/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0318.18K255.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten dürfen die Vollstreckung jeweils durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweils andere Beteiligte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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