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8 L 1683/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-14, 8 L 1683/21
8 L 1683/21Verwaltungsgericht14.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-14
Aktenzeichen: 8 L 1683/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0314.8L1683.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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