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13 K 326/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-08, 13 K 326/21
13 K 326/21Verwaltungsgericht08.03.2022
Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 13 K 326/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0308.13K326.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch den Bundessprecher, Herrn Tino Chrupalla, und die stellvertretende Bundessprecherin, Frau Alice Weidel, Schillstraße 9, 10785 Berlin,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: XXX
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Gz.: 213‑0217‑570004‑0113‑/21,
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: XXX
hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 08. März 2022
durch
XXX
für Recht erkannt:
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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