Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-08, 13 K 208/20

13 K 208/20Verwaltungsgericht08.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 208/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-08

Aktenzeichen: 13 K 208/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0308.13K208.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  1. der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch den Bundessprecher, Herrn Tino Chrupalla, und die stellvertretende Bundessprecherin, Frau Alice Weidel, Schillstraße 9, 10785 Berlin,
  2. Junge Alternative für Deutschland (JA), vertreten durch den Bundesvorsitzenden, Herrn Carlo Clemens, Schillstraße 9, 10785 Berlin,

Klägerinnen,

Prozessbevollmächtigte: XXX

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Gz.: Z13 018 570002 0032 0006/19S, Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: XXX

wegen Einstufung der „Jungen Alternative“ als Verdachtsfall

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldnerinnen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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