Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-08, 13 K 207/20

13 K 207/20Verwaltungsgericht08.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 207/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-08

Aktenzeichen: 13 K 207/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0308.13K207.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

der der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch den Bundessprecher, Herrn Tino Chrupalla, und die stellvertretende Bundessprecherin, Frau Alice Weidel, Schillstraße 9, 10785 Berlin,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: XXX

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Gz.: Z13 018 570002 0032 0006/19S,

Beklagte,

Prozessbevollmächtigte: XXX

wegen Einstufung des sog. „Flügels“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den „Flügel“ als „gesichert (rechts)extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, es zu unterlassen, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich bekanntzugeben, dass der „Flügel“ als gesichert (rechts)extremistische Bestrebung“ eingeordnet, beobachtet, behandelt, geprüft und/oder geführt wird.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnungen ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/7 und die Beklagte zu 4/7.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.