projekte
18 K 205/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-04, 18 K 205/21
18 K 205/21Verwaltungsgericht04.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 18 K 205/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0304.18K205.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 11. August 2020 (Az. 00.00-00xxx/000-0000#000) und des Widerspruchsbescheids vom 9. Dezember 2020 (Az. 0000-00xxx/000-0000#000) verpflichtet, die der Klägerin erteilte Unternehmensgenehmigung vom 15. Oktober 1998, soweit diese die Bahnsteige 1 und 2 der Station Naumburg (Saale) Ost betrifft, aufzuheben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.