Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-04, 18 K 205/21

18 K 205/21Verwaltungsgericht04.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 205/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 18 K 205/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0304.18K205.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 11. August 2020 (Az. 00.00-00xxx/000-0000#000) und des Widerspruchsbescheids vom 9. Dezember 2020 (Az. 0000-00xxx/000-0000#000) verpflichtet, die der Klägerin erteilte Unternehmensgenehmigung vom 15. Oktober 1998, soweit diese die Bahnsteige 1 und 2 der Station Naumburg (Saale) Ost betrifft, aufzuheben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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