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1 K 2579/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-24, 1 K 2579/18
1 K 2579/18Verwaltungsgericht24.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 1 K 2579/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0224.1K2579.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
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