Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-24, 1 K 2579/18

1 K 2579/18Verwaltungsgericht24.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 2579/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: 1 K 2579/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0224.1K2579.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 4. Januar 2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

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