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8 L 227/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-22, 8 L 227/22
8 L 227/22Verwaltungsgericht22.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 8 L 227/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0222.8L227.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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