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6 K 407/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-21, 6 K 407/19
6 K 407/19Verwaltungsgericht21.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-21
Aktenzeichen: 6 K 407/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0221.6K407.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.10.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2019 verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts nochmals über die Prüfungsleistung der Klägerin in der Klausur im Modul GS 2 zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin und das beklagte Land tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
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