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23 L 2089/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-16, 23 L 2089/21
23 L 2089/21Verwaltungsgericht16.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 23 L 2089/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0216.23L2089.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
| - 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 23 K 5988/21 – gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 21. Oktober 2021 wird hinsichtlich der Ziffern 1., 2. und 6. wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3. | |
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| - 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. |
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