Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-16, 22 K 838/20

22 K 838/20Verwaltungsgericht16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 838/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 22 K 838/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0216.22K838.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 2020 (Az. 000/000-00-0000) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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