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6 K 3228/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-15, 6 K 3228/19
6 K 3228/19Verwaltungsgericht15.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 6 K 3228/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0215.6K3228.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zur den Fragen „Wie heißt die Person (Verkäufer), von der die Beklagte den Schabowski-Zettel erworben hat?“ und „Wie heißt die Person („Erstverkäufer“), von der der Zweitverkäufer den sog. Schabowski-Zettel erworben hat?“ zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.
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