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18 K 3372/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-28, 18 K 3372/20
18 K 3372/20Verwaltungsgericht28.01.2022
1. Ein unter Auflagen erteilter Fährführerschein ist ein Schifferpatent im Sinne von § 8.01 Buchst. b) RheinSchPersV. 2. Die Zulassung zur Radarpatentprüfung für die Radarfahrt nach der RheinSchPersV verlangt nicht die Prüfung medizinischer Tauglichkeit.
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 18 K 3372/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0128.18K3372.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ausgangsbescheids vom 9. Januar 2020 und ihres Widerspruchsbescheids vom 8. April 2020 verpflichtet, den Kläger zur Radarpatentprüfung für die Radarfahrt zuzulassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrags.
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