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15 K 4983/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-27, 15 K 4983/19
15 K 4983/19Verwaltungsgericht27.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 15 K 4983/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0127.15K4983.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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