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22 K 1306/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-21, 22 K 1306/21.A
22 K 1306/21.AVerwaltungsgericht21.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-21
Aktenzeichen: 22 K 1306/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0121.22K1306.21A.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2021 (Gesch.-Z.: 0000000-0-000) wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Beklagten auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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