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8 K 1925/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-18, 8 K 1925/21
8 K 1925/21Verwaltungsgericht18.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 8 K 1925/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0118.8K1925.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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