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18 K 60/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-18, 18 K 60/22
18 K 60/22Verwaltungsgericht18.01.2022
Zur Anwendbarkeit von § 155 Abs. 4 VwGO auf einen aufgrund einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend eingelegten Hauptsacherechtsbehelf.
Entscheidungsdatum: 2022-01-18
Aktenzeichen: 18 K 60/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0118.18K60.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Zur Anwendbarkeit von § 155 Abs. 4 VwGO auf einen aufgrund einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend eingelegten Hauptsacherechtsbehelf.
1.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
2.
Der Streitwert wird auf 301.294,40 Euro festgesetzt.
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