Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-18, 18 K 60/22

18 K 60/22Verwaltungsgericht18.01.2022

Regest

Zur Anwendbarkeit von § 155 Abs. 4 VwGO auf einen aufgrund einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend eingelegten Hauptsacherechtsbehelf.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 60/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-18

Aktenzeichen: 18 K 60/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0118.18K60.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Leitsätze

Zur Anwendbarkeit von § 155 Abs. 4 VwGO auf einen aufgrund einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung unzutreffend eingelegten Hauptsacherechtsbehelf.

Tenor

1.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2.

Der Streitwert wird auf 301.294,40 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.