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7 K 4495/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-11, 7 K 4495/18
7 K 4495/18Verwaltungsgericht11.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 7 K 4495/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0111.7K4495.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 11.05.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.05.2018 verpflichtet, über den Registrierungsantrag für das Arzneimittel "Mucokehl D5, EDO, Augentropfen" unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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