Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-05, 5 K 5152/21

5 K 5152/21Verwaltungsgericht05.01.2022

Regest

Hauptsachenerledigung Einzelfall einer nach 5-jährigem Asylverfahren, davon 4 Jahre gerichtliches Verfahren, als Flüchtling anerkannten Afghanin, die an Schizophrenie erkrankt ist und unter rechtlicher Betreuung steht. Hier „länderübergreifender“ Umzugswunsch zur Schwester.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 5 K 5152/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-05

Aktenzeichen: 5 K 5152/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0105.5K5152.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: Artikel 33 der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337, S. 9); § 12 a AufenthG

Leitsätze

Hauptsachenerledigung

Einzelfall einer nach 5-jährigem Asylverfahren, davon 4 Jahre gerichtliches Verfahren, als Flüchtling anerkannten Afghanin, die an Schizophrenie erkrankt ist und unter rechtlicher Betreuung steht.

Hier „länderübergreifender“ Umzugswunsch zur Schwester.

Tenor

  1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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