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20 K 2673/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 20 K 2673/21
20 K 2673/21Verwaltungsgericht16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 20 K 2673/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.20K2673.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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