Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 18 K 5371/18

18 K 5371/18Verwaltungsgericht16.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 5371/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-16

Aktenzeichen: 18 K 5371/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.18K5371.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags leistet.

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