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18 K 3338/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 18 K 3338/21
18 K 3338/21Verwaltungsgericht16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 18 K 3338/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.18K3338.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 100,- Euro in der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 25. Mai 2021 (Az. 00.00.0-00/00) werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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