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19 L 1959/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-14, 19 L 1959/21
19 L 1959/21Verwaltungsgericht14.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-14
Aktenzeichen: 19 L 1959/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1214.19L1959.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
§ 123 Abs. 1 VwGO untersagt, die nach A 15 LBesG NRW/ E 15 TVöD bewertete Stelle einer Leiterin/eines Leiters des Prüfungsamtes (00) mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers auf diese Stelle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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