Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-13, 2 L 1882/21

2 L 1882/21Verwaltungsgericht13.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 1882/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-13

Aktenzeichen: 2 L 1882/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1213.2L1882.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

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