Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-10, 26 L 2103/21

26 L 2103/21Verwaltungsgericht10.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 26 L 2103/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-10

Aktenzeichen: 26 L 2103/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1210.26L2103.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 24.11.2021 gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des Antragsgegners vom 27.09.2021 und 09.11.2021 gegenüber der B. L. GmbH, der O. 00 C. GmbH und der J. - E. AG wird angeordnet.

Darüber hinaus wird dem Antragsgegner aufgegeben, die Zwangsvollstreckung aus der Zahlungsaufforderung vom 02.02.2021 bis zum Abschluss der ersten Instanz des Hauptsacheverfahrens 26 K 6023/21 einzustellen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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