Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-09, 13 K 2755/20

13 K 2755/20Verwaltungsgericht09.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 2755/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-09

Aktenzeichen: 13 K 2755/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1209.13K2755.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Nebenbestimmungen N 11 bis N 23 des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 21. April 2020 einschließlich des Auflagenvorbehalts – in Nebenbestimmung N 11 und in Ziffer 1 des Bescheides - werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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