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20 K 4569/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-06, 20 K 4569/19.A
20 K 4569/19.AVerwaltungsgericht06.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 20 K 4569/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1206.20K4569.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheides vom 01.07.2019 verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen und sie als Asylberechtigte anzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
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