Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-02, 19 L 1516/21

19 L 1516/21Verwaltungsgericht02.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 1516/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-02

Aktenzeichen: 19 L 1516/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1202.19L1516.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wirf auf die Wertstufe bis 9.000,- Euro festgesetzt.

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