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7 K 5492/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-29, 7 K 5492/20
7 K 5492/20Verwaltungsgericht29.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 7 K 5492/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1129.7K5492.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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